openwb:hardware:zubehoer:dimm_control-kit

Dimm+Control-Kit

Anwendungsszenarien

Die Steuerbox wird per Zweidraht Leitung mit dem DuC-Kit verbunden. Die openWB ist in diesem Fall das EMS.

Wird dieser Kontakt geschalten ist der Dimmzustand aktiv. In der Folge werden sowohl Ladepunkte als auch konfigurierte an das DuC Kit angeschlossene steuerbare Verbrauchseinrichtungen in den Dimmzustand versetzt.

Angenommen die Steuerbox welche auf dem iMSys verbaut ist verfügt über EEBus. Diese kann in openWB als Eingangsgerät per EEBus verbunden werden. In der Folge wird von der Steuerbox über EEBus der Dimmbefehl empfangen. Die openWB als EMS kann nun sowohl die Ladepunkte als auch an das DuC angeschlossene und konfigurierte steuerbare Verbrauchseinrichtungen in dem Dimmzustand versetzen.

Mithilfe des DuC Kit kann in diesem Szenario sowohl jede neue steuerbare Verbrauchseinrichtung per EEBus gesteuert werden als auch die älteren bzw. vorhandenen nicht EEBus fähigen (großteil der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen) Geräte gesteuert werden. Für Bestandsanlagen ein essentieller Vorteil um von den neuen Bestimmungen und Möglichkeiten profitieren zu können.

FAQ

A) ist eine galvanische Trennung zwingend notwendig? Seitens des D&C-Kit wird ja lediglich ein geschlossener oder offener Kontakt abgefragt?

→ Je nach Steuerbox-Modell kann ein Koppelrelais nötig sein oder auch nicht. Liefert der Steuerausgang der Steuerbox z.B. 230V Ac oder 12V DC ist eine galvanische Trennung mittels extra Koppelrelais zwingend nötig. Bezogen auf das DuC darf nur ein potentialfreier Kontakt, den DuC-eigenen Stromkreis des Einganges betätigen.

→ Hat der Steuerausgang der Steuerbox nur ein potentialfreien Schaltausgang ohne Spannungslevel, ist die galvanische Trennung bereits vollzogen und es bedarf keines Koppelrelais.

B) eigentlich ist doch der Betreiber der Anlage für die Funktionsfähigkeit verantwortlich. Kann denn da ein solches Zertifikat überhaupt gefordert werden?

→ Die §14a-VNB-Fernsteuerfunktionalität wird durch den EMS-Anbieter angeboten und im Rahmen der herstellereigenen Prüfprozesse sichergestellt. Sie wird zukünftig mit weiteren Optionen (z.B. neben den Ladepunkten, Integration anderer SteuVE) per Software-update ausgebaut. Die gesamte Konfiguration des §14a-Verhaltens obliegt dann dem Betreiber des EMS. Ein externe Zertifizierung wird gesetzlich nicht gefordert.

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